Zertifizierung von Ärztinnen und Ärzten
Ärztinnen und Ärzte, die eine Spezialisierung im medizinischen Kinderschutz anstreben, können ergänzend das Zertifikat Kinderschutzmedizin oder Kinderschutz in der Arztpraxis erwerben. Damit weisen sie ihre Befähigung zur selbständigen kinderschutzmedizinischen Tätigkeit in einer Kinderschutzgruppe mit/ohne Kinderschutzambulanz oder in einer (Kinder- und Jugendarzt)-Praxis nach.
DGKiM-Zertifikat Kinderschutzmedizin
Im Folgenden finden Sie Informationen zu Voraussetzung und Antragstellung für das Zertifikat Kinderschutzmedizin der DGKiM. Die praktischen Voraussetzungen für dieses Zertifikat sind Tätigkeiten in Kliniken bzw. in Kinderschutzambulanzen.
DGKiMZertifikat Kinderschutz in der Arztpraxis
Im Folgenden finden Sie Informationen zu Voraussetzung und Antragsstellung für das Zertifikat Kinderschutz in der Arztpraxis. Die praktischen Voraussetzungen für dieses Zertifikat sind an Tätigkeiten in einer Arztpraxis angepasst.
Bitte senden Sie Ihre entsprechenden Anträge an info@dgkim.de. Bei Einreichung des Erstantrages erhalten Sie einen Termin für ein Online-Fachgespräch.