Aktuelle Stellungnahmen

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Augenärztliche Untersuchung bei Verdacht auf ein Schütteltrauma-Syndrom (STS)

Stellungnahme der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft,
der Retinologischen Gesellschaft und des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands in Kooperation mit der
Deutschen Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin
zur augenärztlichen Untersuchung bei Verdacht auf ein Schütteltrauma-Syndrom (STS)
Stand: Juni 2023

Zum Vorgehen beim Verdacht auf ein „Schütteltrauma-Syndrom“ (STS) gibt es etablierte pädiatrische Untersuchungsabläufe, die in der deutschen Kinderschutzleitlinie und der Fachliteratur beschrieben werden [1,2]. Diese Stellungnahme soll eine ergänzende, praktische Dokumentationshilfe bei der augenärztlichen Untersuchung darstellen. Da die Diagnose eines STS erhebliche Konsequenzen in sozialer und juristischer Hinsicht hat, ist stets ein sehr sorgfältiges Vorgehen bei der ophthalmologischen Untersuchung und anschließenden Dokumentation wichtig. Die Untersuchung soll grundsätzlich augenärztlich als indirekte Ophthalmoskopie in Mydriasis durchgeführt werden [3].

   

Kinderschutzstrukturen im Gesetzentwurf der Krankenhausreform

Eine  kinderschutzmedizinische  Versorgung  muss  überall  und  jederzeit gewährleistet sein. Die damit verbundenen direkten und Vorhaltekosten sind in den Kinderkliniken bzw. Kinder- und Jugendabteilungen der Krankenhäuser nicht  kostendeckend  finanziert  und  gehen  insbesondere  wegen  des vorzuhaltenden notwendigen qualifizierten Personals über die Kosten von Notfallambulanzen hinaus.

Ziel dieser Stellungnahme ist es, den medizinischen Kinderschutz in den Gesetzentwurf zur Krankenhausreform zu integrieren und damit eine flächendeckende und nachhaltig finanzierte Versorgung von Misshandlung, Missbrauch und vernachlässigten Kindern und Jugendlichen zu realisieren.

Forderung eines Rauchverbots in Autos mit Kindern und Schwangeren

Die Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin fordert ein Rauchverbot im Auto, wenn Schwangere oder Kinder dabei sind, beizubehalten und umzusetzen, so wie dies in zahlreichen europäischen u.a. Ländern bereits geschehen ist. Passivrauchen verletzt das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und ist sowohl unter präventiven gesundheitlichen Aspekten als auch den Aspekten des Kinder- und Jugendschutzes aus ärztlicher Sicht nicht akzeptabel.

Fallbezogener interkollegialer Austausch zwischen Ärzten/Ärztinnen und die zugrundeliegenden Prinzipien im medizinischen Kinderschutz

Es gibt in der Praxis einen Bedarf für einen interkollegialen Ärzteaustausch ohne die ärztliche Schweigepflicht zu verletzen. Diese Regelung bedarf einer Spezifizierung in der praktischen Umsetzung und Anwendung. Für den potentiellen Kinderschutzfall muss gelten, dass diese Regelungen im Sinne der Ärzt:innen als Garanten für ihre minderjährigen Patient:innen als auch im Sinne der Patient:innen selbst umgesetzt werden. Die Vorgaben und Möglichkeiten des § 4 Absatz 1-4 KKG müssen bei jedem einzelnen potentiellen Kinderschutzfall beachtet werden. Das Grundprinzip des medizinischen Kinderschutzes zum „Transparenten Vorgehen gegenüber Kindern und Eltern“ soll durchgängig eingehalten werden,soweit Kinder/Jugendliche dadurch nicht gefährdet werden. Die Sorge des Vertrauensverlustes in das System wird dadurch minimiert.

Schutzkonzepte

Stellungnahme der DGKiM e.V. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser, insbesondere mit Bezug zu folgender Formulierung: Ziel ist es, Missbrauch und Gewalt insbesondere gegenüber vulnerablen Patientengruppen, wie beispielsweise Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen, vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und auch innerhalb der Einrichtung zu verhindern.
Welche Bedeutung hat diese Qualitätsmanagementrichtlinie für medizinische Einrichtungen und welche strukturellen Aufträge ergeben sich für Kliniken?

Kinderschutz im Gesundheitssystem verankern!

Die kindermedizinischen Fachgesellschaften und Berufsverbände sind sich einig: „Kinder und Jugendliche können nur geschützt werden, wenn auch im Gesundheitssystem flächendeckende und nachhaltige Strukturen etabliert werden.“ Ziel ist es, der Politik zu verdeutlichen, welche Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit das Gesundheitssystem Verantwortung übernehmen und seinen Beitrag zum Kinderschutz leisten kann. Wichtige Eckpunkte sind: Es müssen mit Stellenanteilen hinterlegte Kinderschutzgruppen integraler Bestandteil an jeder Klinik sein und es müssen Regelfinanzierungsmodelle für Kinderschutzfälle etabliert werden.

Weitere Organisationen, Verbände und Fachgesellschaften unterstützen das Positionspapier:

  • Der 126.Deutsche Ärztetag 2022 in Bremen hat das Positionspapier laut Beschluss vom 27.05.2022 unterstützt. Weitere unterstützende Fachgesellschaften, Berufsverbände und Institutionen des Positionspapieres sind:
  • Agaplesion Diakonieklinikum Rotenburg
  • Aktionskomitee KIND IM KRANKENHAUS
  • Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e.V. (ehemals DAKJ)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V.
  • Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland e.V.
  • Bundesverband der Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
  • DAK – Gesundheit (DAK-G)
  • Der Kinderschutzbund LV Thüringen e.V.
  • Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.
  • Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e.V
  • Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt e.V. (DGfPI e.V.)
  • Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V.
  • Deutscher Kinderschutzbund OV Düsseldorf e.V.
  • Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.V.
  • Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.
  • Deutschsprachige Gesellschaft für Psychotraumatologie e.V.
  • Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg
  • GESUNDHEITSZENTRUM, Franz Sales Haus, Essen
  • Gesellschaft für Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. (GKinD e.V.)
  • Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (GPOH)
  • Helios Klinikum Erfurt
  • Helios Klinikum Krefeld
  • Helios St. Johannes Klinik Duisburg
  • Institut für Rechtsmedizin im Universitätsklinikum Düsseldorf
  • Institut für Rechtsmedizin, Universitätsmedizin Essen
  • Institut für Rechtsmedizin, Universitätsmedizin Rostock
  • Institut für Rechtsmedizin, Universität Würzburg
  • Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Klinikum Altenburger
  • Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Kliniken Landkreis Heidenheim gGmbH
  • Klinik für Kinderchirurgie und Kinderurologie, Helios Klinikum Erfurt GmbH
  • Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen
  • Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Kreiskrankenhaus Freiberg
  • Klinik für Kinder- und Jugendmedizin/ Kinderschutzgruppe, Helios Klinikum Meiningen
  • Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Oberlausitz-Kliniken gGmbH
  • Klinik für allgemeine Pädiatrie, Neonatologie und pädiatrische Kardiologie, Universitätsklinikum Düsseldorf
  • Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, SRH Zentralklinikum Suhl GmbH
  • Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Marien Hospital Witten
  • Kinder UKE, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
  • Kinderschutzambulanz am Evangelischen Krankenhaus Oberhausen
  • MedEcon Ruhr GmbH
  • Medizinische Kinderschutzhotline
  • RISKID e.V.
  • rehaKIND – Internationale Fördergemeinschaft Kinder- und Jugendrehabilitation e.V.
  • RuhrFutur gGmbH
  • Thüringer Fachstelle für Kooperation und Qualitätsentwicklung im medizinischen Kinderschutz
  • Sana Kliniken Düsseldorf GmbH
  • Universitätskinderklinik im Minden
  • Universitätskinderklinik der Ruhr-Universität Bochum, St. Josef-Hospital Bochum
  • Verband leitender Kinderärzte und Kinderchirurgen in Deutschland (VLKKD)
  • Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln
  • Westfälisches Kinderzentrum Dortmund
  • World Childhood Foundation Deutschland
  • Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin und Klinik für Kinderchirurgie, Klinikum Kassel, Gesundheit Nordhessen
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