Zertifizierung von Ärzt:innen

Ärztinnen und Ärzte, die eine Spezialisierung im medizinischen Kinderschutz anstreben, können ergänzend das „Zertifikat Kinderschutzmediziner:in DGKiM“ oder „Zertifikat Kinderschutz in der Arztpraxis“ erwerben. Damit weisen sie ihre Befähigung zur selbständigen kinderschutzmedizinischen Tätigkeit in einer DGKiM-akkreditierten Kinderschutzgruppe mit/ohne Kinderschutzambulanz oder in einer (Kinder- und Jugendarzt)Praxis nach.

Zertifikat Kinderschutzmediziner:in DGKiM

Im Folgenden finden Sie Informationen zu Voraussetzung und Antragstellung für das Zertifikat Kinderschutzmediziner:in DGKiM. Die praktischen Voraussetzungen für dieses Zertifikat sind Tätigkeiten in Kliniken bzw. in Kinderschutzambulanzen.

Zertifikat Kinderschutz in der Arztpraxis DGKiM

Im Folgenden finden Sie Informationen zu Voraussetzung und Antragsstellung für das Zertifikat Kinderschutzmediziner:in DGKiM. Die praktischen Voraussetzungen für dieses Zertifikat sindTätigkeiten in einer Arztpraxis.

Bitte senden Sie Ihre entsprechenden Anträge an info@dgkim.de. Bei Einreichung des Erstantrages erhalten Sie einen Termin für ein Online-Fachgespräch.

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